Die Kosten der Mitgliedschaft sind in einer für alle Mitglieder des Mieterschutzvereins e. V.
verbindlich festgelegten Beitragsordnung geregelt.
Die Mitgliedschaft setzt die Anerkennung der Satzung und der Beitragsordnung voraus.
Einzelheiten sind der Satzung und der Beitragsordnung zu entnehmen.