Nebenkosten

Hierunter fallen alle zur Kaltmiete zu zahlenden Kosten, egal ob hierfür eine Vorauszahlung erhoben wird. Voraussetzung dafür, dass Nebenkosten zu zahlen sind, ist die Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter. Denn das Gesetz ist eindeutig: Die Nebenkosten sind vom Vermieter zu tragen. Dementsprechend muss zunächst geklärt werden, welche Kosten von dem Vermieter neben der Kaltmiete erhoben werden können. In der Regel wird dies durch einen schriftlichen Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter vereinbart. Hier werden dann im Idealfall die Nebenkosten einzeln aufgeführt. Auf den Mieter umlegbare Nebenkosten wären zum Beispiel:

Grundsteuer Beleuchtung/Allgemeinstrom
Wasserversorgung und Entwässerung Schornsteinreinigung
Aufzug Sach- und Haftpflichtversicherung
Straßenreinigung Gemeinschafts-Antennenanlage/
Müllbeseitigung Breitbandkabelanschluss
Hauswart und Gebäudereinigung Sonstige Betriebskosten
Schneebeseitigung Heizung und Warmwasser
Gartenpflege Sonstige warme Betriebskosten


Die Rechtsprechung zu den einzelnen Nebenkostenpositionen ist nahezu unüberschaubar und eine Rechtsberatung bei Ungereimtheiten in der Nebenkostenabrechnung zu empfehlen.

Grundsätzlich gilt jedoch:

Die Nebenkostenabrechnung muss für den Laien nachvollziehbar und verständlich sein. Die Abrechnung sollte also so ausführlich und erklärend sein, dass zumindest die auf den Mieter berechneten Beträge von dem Mieter selbst nachvollzogen werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird sich die weitere Klärung entweder durch eine –möglichst schriftliche- Nachfrage bei der Verwaltung erreichen lassen oder durch eine Rechtsberatung mit einer eventuell erforderlichen Vertretung gegenüber der Hausverwaltung.

Anhaltspunkt für eine falsche Nebenkostenabrechnung kann auch die Höhe der Nebenkosten sein. Der Deutsche Mieterbund hat einen Betriebskostenspiegel aufgestellt. Hiernach lagen die Nebenkosten im Jahr 2007 im Bundesdurchschnitt bei bis zu 2,78 EUR je Quadratmeter im Monat.

Für Berlin lag der Mittelwert bei bis zu 3,07 EUR je Quadratmeter, laut Betriebskostenspiegel 2007 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

Auch ein starker Kostenanstieg gegenüber den Vorjahren kann ein Fehler darstellen, wenn der Vermieter für den Kostenanstieg keine nachvollziehbare Erklärung abgeben kann. Für diesen Fall hat der Vermieter die Kosten selber zu tragen. Von einem starken Kostenanstieg ist in der Regel auszugehen, wenn die Erhöhung mindestens 10% beträgt (Kammergericht, NZM 2006, 294).

Gemäß der Betriebskostenverordnung gehören zu den Betriebskosten nicht:

- die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht,

- der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit,

- die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Gebäudeführung (Verwaltungskosten);

- die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).